Kurzbeschreibung
Beratungsgremium in Angelegenheiten der Geschlechterforschung und -studien
Zielgruppen
keine Zielgruppeneinschränkung /
Durchführende Einrichtung
gendup – Zentrum für Gender Studies und Frauenförderung der Universität Salzburg /Ansprechperson
Mag.a Ingrid Schmutzhart; ingrid.schmutzhart@sbg.ac.at
Durchgeführt/eingesetzt
An der Paris Lodron Universität Salzburg seit 1990 (als Senatsbeirat für Frauenforschung, Frauenförderung und Frauenstudien, seit 2004 umbenannt in IER - Interdisziplinärer Expert*inn*enrat Gender Studies)
Bezug zu Gleichstellungszielen
Im Gleichstellungsplan 2016 der Universität Salzburg (IV. Teil der geltenden Satzung § 85) verankert.
Zielsetzung(en) des Tools
Gremium zur Sicherung der Genderforschung und wissenschaftlichen Qualität der Gender Lehre und ihrer interdisziplinären Ausrichtung an der Universität, sowie Beratung des Rektorats in diesen Angelegenheiten in enger Zusammenarbeit mit dem gendup – Zentrum für Gender Studies und Frauenförderung.
Tool-Beschreibung
Der IER Gender Studies besteht aus 12 Mitgliedern mit fachlicher Kompetenz im Bereich der Frauen- und Geschlechterforschung bzw. -lehre. Davon müssen mindestens zwei Mitglieder habilitiert sein, mindestens eine Vertreterin bzw. ein Vertreter muss aus der außeruniversitären Forschung oder der externen Lehre kommen, mindestens ein Mitglied muss der Gruppe der Studierenden und mindestens ein Mitglied dem Allgemeinen Universitätspersonal angehören. Auf ein ausgewogenes Verhältnis der Fakultäten ist Bedacht zu nehmen. Die Mitglieder des IER werden durch das Rektorat aufgrund eines Vorschlages des AKG bestellt. Aus dem Kreis der Mitglieder sind eine Vorsitzende bzw. ein Vorsitzender, sowie ein Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin zu wählen. Die Mitglieder des IER werden jeweils für eine Funktionsperiode von zwei Jahren bestellt. Eine erneute Bestellung ist zulässig.
Zu seinen konkreten Aufgaben zählen die Konzeption des Curiculum und seine Weiterentwicklung, Vorschläge für die Ausschreibung und inhaltliche Zusammensetzung des jährlichen Studienjahres sowie mögliche Schwerpunktsetzung , personelle Vorschläge für die Betrauung mit Lehraufträgen, Evaluierung des Studienschwerpunktes, Strategien zu einer breiteren Verankerung der Gender Studies in den fachspezifischen Studienplänen, inhaltliche Mitwirkung bei der Auswahl von förderungswürdigen Wissnschafter*inn*en. Bei diesen Aufgaben steht der IER in enger Zusammenarbeit mit dem gendup, das seine Vorschläge organisatorisch umsetzt.
Wirkungsweise, Erfahrungen:
Der IER widmet sich vorrangig der Zusammenstellung der Genderlehre, dessen Vorschläge vom gendup umgesetzt werden. Laut § 61, 4 (IV. Teil der geltenden Satzung) ist auch die Mitwirkung des IER und gendup im Prozess der Änderung oder Erlassung von Curricula gefordert. Der IER hat sich in den letzten Jahren insbesondere der Verankerung der Geschlechterforschung in die einzelnen Lehrpläne gewidmet. Nach Übermittlung des jeweiligen Studienplanentwurfes wurden in einem Reihumverfahren von den einzelnen IER Mitgliedern Stellungnahmen zur Implementierung der Geschlechterforschung in den Entwurf des neuen Studienplanes an den Senat gesendet. Derzeit werden keine Entwürfe mehr zur Stellungsnahme an den IER weitergeleitet. Laut § 60 (1) 4 (IV. Teil der geltenden Satzung) soll in absehbarer Zeit eine Professur für Frauen- und Geschlechterforschung an mindestens einer Fakultät umgesetzt werden. Der IER erarbeitet dazu in einer eigenen Arbeitgruppe geeignete Vorschläge. Auf Mitglieder des IER ist auch die Gründung der Doktoratsschule „gender_transkulturell“ zurückzuführen.