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Forschungsfreisemester für Professorinnen und Wissenschaftlerinnen im Mittelbau

Kurzbeschreibung

Unterstützung als Ausgleich für überproportionale Belastung durch Gremienarbeit an der TU Wien

Zielgruppen

ProfessorInnen / wissenschaftliches Personal / künstlerisch-wissenschaftliches Personal /

Durchführende Einrichtung

Abteilung Genderkompetenz der Technischen Universität Wien /

Ansprechperson

Mag.a Bettina Enzenhofer, MA; bettina.enzenhofer@tuwien.ac.at

Durchgeführt/eingesetzt

Seit 2016 an der Technischen Universität Wien

Bezug zu Gleichstellungszielen

UG 2002, § 20a Geschlechtergerechte Zusammensetzung von Kollegialorganen

 

Zielsetzung(en) des Tools

Mit der Novellierung des Universitätsgesetzes 2002 wurde die geschlechtergerechte Zusammensetzung der Kollegialorgane verpflichtend verankert und eine Frauenquote in Höhe von 50% eingeführt. Damit soll eine ausgewogene Verteilung von Männer und Frauen in allen Gremien der Universität erreicht werden.

Aufgrund der Tatsache, dass in der Kurie der Universitätsprofessor_innen sowie in der Kurie der Universitätsdozent_innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen im Forschungs‐ und Lehrbetrieb weniger Frauen als Männer vertreten sind, führt die gesetzliche Verpflichtung zu einer überproportionalen Gremienarbeit bei Universitätsprofessorinnen sowie bei Universitätsdozentinnen und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen im Forschungs‐ und Lehrbetrieb (im Folgenden „Wissenschaftlerinnen im Mittelbau“). Es bleibt ihnen daher weniger Zeit für Forschung.

Das Rektorat der TU Wien möchte Universitätsprofessorinnen und Wissenschaftlerinnen im Mittelbau unterstützen und gewährt als Ausgleich für die überproportionale Belastung ein Forschungsfreisemester.

 

Tool-Beschreibung

Das Forschungsfreisemester wird allen Professorinnen und Wissenschaftlerinnen im Mittelbau mit einem aktiven Dienstverhältnis zur TU Wien gewährt. Die Berechnung eines Anspruchs auf Forschungsfreisemester erfolgt anhand einer Punktetabelle. Ein Anspruch auf Freistellung besteht dann, wenn mindestens 30 Punkte erreicht wurden. Je einen Punkt gibt es für Gremienarbeit als Vertreterin des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals als Senat Mitglied/Senat Stv. Vorsitz/Sprecherin d. Kurie zusätzlich/Fakultätsrat Mitglied/Fakultätsrat Vorsitz zusätzlich/Fakultätsrat als AKG-Mitglied/Studienkommission Mitglied/Studienkommission Vorsitz zusätzlich/Studienkommission als AKG-Mitglied/Berufungskommission Vorsitz zusätzlich/Habilitationskommission/Habilitationskommission Vorsitz zusätzlich/Habilitationskommission als AKG-Mitglied/Mitglied der Schiedskommission/Gremienarbeit in anderen Universitäten; zwei Punkte für Gremienarbeit in einer Berufungskommission; drei Punkte für Gremienarbeit in einer Berufungskommission als AKG-Mitglied.

 

Anhänge:

Leitfaden Freistellungen (S. 10-12)